Tagesordnungspunkt 1.
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
"Hinweis: Eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitglieds gilt als geheilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht (§39 Abs.1 SächsGemO)."
Uhrzeit
-
Sitzungszeitraum: 19:00 - 21:00
-
Öffentlicher Teil: 19:00 - 21:00
-
Sitzungstag: Donnerstag
- Schulstube Radener Str. 2
Tagesordnungspunkt 1.
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
"Hinweis: Eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitglieds gilt als geheilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht (§39 Abs.1 SächsGemO)."
Wenn Sie Ihre Abstimmung bestätigen, können Sie diese nicht mehr ändern.