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Tagesordnungspunkt 1.

Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit
"Hinweis: Eine Verletzung von Form oder Frist der Ladung eines Gemeinderatsmitglieds gilt als geheilt, wenn das Mitglied zur Sitzung erscheint und den Mangel nicht spätestens bei Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung geltend macht (§39 Abs.1 SächsGemO)."

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